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Beratung und BegleitungGute Entscheidungen erfordern kompetente, verständliche Beratung und Begleitung –von Anfang an

Die ersten Schritte wenn Unterstützung, Betreuung oder Pflege notwendig wird.

Manchmal kann es ganz schnell gehen: Ein Unfall, ein Sturz, eine Krankheit – und jemand wird pflegebedürftig?

Sie bemerken dass Ihnen Ihr Alltag immer schwerer fällt und Sie Unterstützung benötigen?

  1. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin!
  2. Wir kommen zu Ihnen um mit Ihnen über Ihre Situation ins Gespräch zu kommen!
  3. Wir finden Lösungen für Ihre individuelle Lebenslage!
  4. Wir beraten Sie über Möglichkeiten der Finanzierung über Ihre Pflegeversicherung und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrer Pflegebedürftigkeit!
  5. Wir stellen Ihnen die Möglichkeiten unserer ambulanten Pflegedienstleistungen, unsere Entlastungsangebote und unserer Tagespflege  vor und machen Ihnen ein Angebot.
  6. Sollte noch kein Pflegegrad vorliegen, bereiten wir mit Ihnen gemeinsam den Antrag zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit vor!
  7. Wir begleiten und unterstützen Sie auf Wunsch beim Begutachtungstermin des medizinischen Dienstes der Krankenkasse.
  8. Wir analysieren die Ergebnisse des Pflegegutachtens und geben Ihnen Unterstützung bei notwendigen Widerspruchsverfahren 

Beratung zu unseren „vielfältigen Hilfen aus einer Hand“ sowie zur Finanzierung

Wenn Menschen auf Hilfe, Unterstützung und Pflege angewiesen sind, bleibt häufig wenig Zeit sich durch den „Dschungel“ der Möglichkeiten und Gesetzlichkeiten zu arbeiten.

Bei uns erhalten Sie verständliche und transparente Erklärungen welche vielfältigen Möglichkeiten es gibt und wie Sie diese finanzieren können. Darüber hinaus erhalten Sie von uns alle „Leistungen aus einer Hand“ ohne dass Sie weitere Umwege gehen müssen.

Gesetzliche Pflicht zur Beratung bei Bezug von Pflegegeld

Pflegebedürftige sind gesetzlich verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit. Dabei sollen vor allem den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bzw. den Pflegepersonen Vorschläge und Hinweise zu den Problemen in der täglichen Pflege gegeben werden.

Gern erbringen wir für Sie eine kompetente und lösungsorientierte Pflegeberatung. Wir speichern für Sie die notwendigen Beratungsintervalle, damit Sie weiter Ihr Pflegegeld erhalten. Rufen Sie uns an! Wir kümmern uns darum.

Intervall der Inanspruchnahme

Die Beratungseinsätze müssen Pflegebedürftige

  • in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und
  • in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich

abrufen.

Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Auch Pflegebedürftige, die die Pflegesachleistung beziehen, können halbjährlich einmal einen Beratungseinsatz abrufen. Für diese Personenkreise besteht allerdings keine gesetzliche Verpflichtung hierfür.

Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder im Alter vor der Situation stehen, dass er nicht mehr selber seine Angelegenheiten regeln kann.

  • Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
  • Wer handelt und entscheidet für mich?
  • Wird dann mein Wille auch beachtet werden? 

Wir beantworten Ihre Fragen und erklären Ihnen auf was Sie achten müssen, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung verfassen möchten.

Beratung zur Entlastung von Angehörigen

Menschen die Ihre Angehörigen pflegen und betreuen sind in Ihrem Alltag häufig sehr ausgelastet. Damit auch diese Menschen Freiräume, etwa für Hobbys, Freizeit oder Urlaub in Anspruch nehmen können oder einfach mal eine Auszeit nehmen können, organisieren wir für Sie eine Entlastung. Welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie diese finanzieren können erfahren Sie bei uns!