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Finanzierungsmöglichkeiten der Betreuungsgruppe

Eine Finanzierung der Betreuungsgruppe ist je nach individueller Anspruchsvoraussetzung über unterschiedliche Budgets und Kostenträger möglich.  

Entlastungsleistungen (Leistungen der Pflegekasse)

Pflegebedürftige und pflegende Angehörigen können u.a. zur Sicherstellung einer Betreuung im Alltag, zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags  monatlich 125 € erstattet bekommen. Nicht (vollständig) ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. am Ende des Kalenderjahres in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Diese Entlastungsleitungen können für den Besuch der Betreuungsgruppe verwendet werden.

Verhinderungspflege (Leistungen der Pflegekasse)

Ist die Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Auch dieser Betrag kann für den Besuch in der Betreuungsgruppe verwendet werden.

Umwidmung nicht beanspruchter Kurzzeitpflege

Wer den Betrag für eine Kurzzeitpflege nicht beansprucht, hat die Möglichkeit max. die Hälfte dieses Budgets als Verhinderungspflege umzuwidmen. Somit besteht die Möglichkeit auch die Hälfte des ursprünglichen Kurzzeitpflegebudgets für die Betreuungsgruppe einzusetzen.

Pflegesachleistung (Umwidmung zu einem Entlastungsbetrag der Pflegekasse)

Werden bei Vorliegen eines Pflegegrades die Pflegesachleistungen nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft, können bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrages zu einem Entlastungsbetrag umgewidmet werden. Hierzu ist ein Antrag an die Pflegekassen notwendig, wobei wir sie gern unterstützen. Mit der Umwidmung können auch diese Budgets für den Besuch der Betreuungsgruppe verwendet werden.

Pflegegeld (Leistungen der Pflegekasse)

Wenn Angehörige, Freunde, Ehrenamtliche oder andere die Pflege übernehmen, kann Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Ebenso können Sie dieses Geld dafür verwenden unsere Betreuungsgruppe zu besuchen. Dieses Geld wird monatlich auf das Konto des Pflegebedürftigen oder des Pflegenden überwiesen womit sie die Angebote der Betreuungsgruppe bezahlen können.

Kostenübernahme durch das Sozialamt

Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen oder gar keine Ansprüche im Sinne der Pflegeversicherung bestehen, können ebenso Anträge zur Übernahme der Kosten, für den Besuch der Betreuungsgruppe beim Sozialamt gestellt werden. Gern unterstützen wir Sie hierbei.

Selbstzahler

Es besteht ebenso die Möglichkeit das der Besuch der Betreuungsgruppe zum Teil oder vollständig selbst finanziert werden kann.